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Eine Sammelauskunft ist eine schriftliche Auskunftsanforderung eines Krankenhauses oder einer Kassenärztlichen Vereinigung über alle für den KV-Bezirk abgeschlossenen Verträge zur integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V. Sie kann nur für den KV-Bezirk angefordert werden, in dem das Krankenhaus (dessen Betriebsstätte) seinen (ihren) Sitz hat. Damit die Auskunftsanforderung bearbeitet werden kann, sind folgende Angaben notwendig:
Die Sammelauskunft enthält stichtagsbezogen zum ersten Tag des Monates folgende Informationen:
Diese Informationen werden ausschließlich für den Zweck weiter gegeben, eine Zahlungskürzung der Höhe nach nachvollziehen zu können. Sie dürfen für andere Zwecke nicht verwendet werden und an Dritte nicht weitergegeben werden. Sammelauskünfte können erstmalig zum 01.06.2004 angefordert werden.
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