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Die Vertragspartner der Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des § 140d SGB V haben die Registrierungsstelle gebeten, ab 2005 regelmäßig Auswertungen der Vertragsmeldungen zu veröffentlichen. Die Auswertungen sollen vierteljährlich mit Stichtag Ende des Quartals erfolgen. Erstmalig werden Auswertungen zum 31.03.2005 veröffentlicht. Dargestellt werden
Bitte beachten Sie, dass die Auswertungen gewissen
Einschränkungen unterliegen. Diese werden in den unten
genannten Dokumenten näher erläutert. Generell muss
bei der Interpretation der Auswertungen beachtet werden, dass die
Meldung der zum Abzug herangezogenen Verträge durch die
Krankenkassen auf freiwilliger Basis erfolgt und sich nicht alle
Krankenkassen an dem Verfahren beteiligen. Die primäre Aufgabe
der Registrierungsstelle ist es, den von Rechnungskürzungen
betroffenen Leistungserbringern (Krankenhäuser und
Kassenärztliche Vereinigungen) Auskunft über die
gemeldeten Verträge zu erteilen. Das Meldeformular ist auf
diesen Zweck hin gestaltet worden. Die vorliegenden Auswertungen sind
als Sekundärnutzung der Meldedaten daher nur mit
Einschränkungen zu interpretieren. Erläuterungen zu den Auswertungen Gemeldete, zum Stichtag geltende
Verträge zur integrierten Versorgung nach Versorgungsregion |